Bild ZWEI NEUE BEIHILFEAUFRUFE FÜR DIE MADRID-MÄRKTE UND DEN HANDELS-, GASTFREUNDSCHAFTS- UND HOTELSEKTOR WURDEN VERÖFFENTLICHT.

ZWEI NEUE BEIHILFEAUFRUFE FÜR DIE MADRID-MÄRKTE UND DEN HANDELS-, GASTFREUNDSCHAFTS- UND HOTELSEKTOR WURDEN VERÖFFENTLICHT.
02.07.2023

Der Stadtrat von Madrid veröffentlicht 2 neue Aufrufe für kommunale Beihilfen für Märkte, Handel und Gastgewerbe

Morgen, am 4. April, beginnt die Frist für die Beantragung von bis zu 7 Millionen Euro an Beihilfen für die Modernisierung der Märkte und Lebensmittelgalerien und die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Handels und des Gastgewerbes der Stadt.

  • Die Aufrufe, die am 3. April 2022 in den offiziellen Bulletins des Madrider Stadtrats und der Autonomen Gemeinschaft Madrid veröffentlicht wurden, machen mehr als 4,9 Millionen Euro aus, erweiterbar auf mehr als 6,9 Millionen Euro.
  • Die durch beide Aufforderungen geregelte Beihilfe kann ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung in BOAM und BOCM beantragt werden.

Diese beiden neuen Aufrufe zur Unterstützung des Handels und des Gastgewerbes in der Stadt, der Modernisierung und Wiederbelebung der städtischen Märkte und Lebensmittelgalerien sowie der Förderung von Verbänden wurden vom Gebietsdelegierten, dem Gebietsgouverneur für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung, Miguel Ángel Redondo , genehmigt. Ausbildung im kaufmännischen Bereich und Unterstützung lokaler Unternehmen haben zunächst ein Gesamtkreditvolumen von 4.975.000 Euro, das bei Bedarf bei ausreichendem Kreditvolumen auf bis zu 6.975.000 Euro aufgestockt werden kann.

Die Einreichungsfrist für beide Aufrufe beginnt morgen, den 4. April und endet am 24. April. .

Diese beiden Förderaufrufe, zusammen mit dem im vergangenen Januar veröffentlichten Aufruf zur Unterstützung der Digitalisierung des Handels-, Hotel- und Gastronomiesektors, und den drei, die in Kürze genehmigt werden, zielen darauf ab, den Betrieb des Verbandsgewebes und die Belegung von Räumlichkeiten zu unterstützen und die Teilnahme von Designern an der Modewoche in Madrid sind Teil des Aktionsplans für das Jahr des Handels in Madrid, der am 3. März vom Bürgermeister von Madrid vorgestellt wurde.

Diese Beihilfen stellen eines der wesentlichen Finanzierungsinstrumente der GANZHEITSSTRATEGIE ZUR DIGITALISIERUNG, FÖRDERUNG, DYNAMISIERUNG UND NACHHALTIGKEIT DES WIRTSCHAFTSSTANDES IN DER STADT dar, dem sie seit Beginn der Legislaturperiode im Juli 2019 bis Dezember 2022 von unterschiedlicher Seite zugeordnet wurden Haushaltsprogrammen, fast 59 Millionen Euro aus dem Gemeindehaushalt und dedizierte institutionelle Werbemittel im Wert von mehr als 32 Millionen Euro, was einer Verfünffachung des Betrags entspricht, der den vorangegangenen 3,5 Jahren der letzten Wahlperiode entspricht.

AUFRUF FÜR LEBENSMITTELMÄRKTE UND GALERIEN.

  Kredit und Gegenstand:

Der für diese Aufforderung genehmigte Kredit in Höhe von 4.370.000 Euro, der bei Bedarf und Kredit auf bis zu 5.870.000 Euro erweiterbar ist, soll hauptsächlich die strukturelle Verbesserung der kommunalen Märkte fördern, mit besonderem Augenmerk auf die im NACHHALTIGKEITSLEITFADEN FÜR DIE MÄRKTE VON MADRID vorgesehenen Maßnahmen , präsentiert von der stellvertretenden Bürgermeisterin von Madrid, Begoña VIllacís, im vergangenen Dezember.

Begünstigte:

Begünstigte dieser Beihilfen können sein:

  • Städtische Markthändler
  • Nutzer von Räumlichkeiten in kommunalen Märkten (Selbständige oder KMU)
  • Die Verbände der Kaufleute der Märkte, obwohl sie keine Konzessionäre dieser sind
  • Die Inhaber von Lebensmittelgalerien oder darin befindlichen Ständen, die die in der Ausschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen

Förderfähige Projekte

Zu den förderfähigen Projekten in dieser Aufforderung gehören unter anderem:

  • Die Installation von Sonnenkollektoren zur Erzeugung elektrischer Energie
  • Der Ersatz von Klima- oder Kälteanlagen, die Treibhausgase verwenden
  • Der Ersatz von Dächern von Gebäuden, die aus Materialien bestehen, die gefährliche Abfälle darstellen können.
  • Die Installation von Kühlschränken und Sammelstellen für Einkäufe.
  • Installation von Geräten zur Kontrolle der Luftqualität.
  • Investitionen, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit der Einrichtungen zu verbessern, die Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und einen effizienteren Verbrauch von Energieressourcen zu ermöglichen und/oder die Umweltauswirkungen der Abfallbewirtschaftung zu verringern
  • Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
  • Durchführung von Bauarbeiten, umfassenden Reformen, Modernisierungen oder Instandsetzungen von Gewerbebauten, deren Ziel es ist, Gebäude, Räumlichkeiten, Einrichtungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu verbessern und sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Unternehmen auszuwirken.integrierte Unternehmen.

Vorauszahlungshilfe

  Die Beihilfe ist im Voraus zu zahlen, der Durchführungszeitraum für die Maßnahmen reicht vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2023 und der Förderprozentsatz reicht je nach Art des Projekts von 30 bis 100 % der förderfähigen Investition.

LINK ZUM AUFRUF

AUFFORDERUNG ZUR FÖRDERUNG VON VERBÄNDEN, AUSBILDUNG IM GEWERBEBEREICH UND UNTERSTÜTZUNG DES NÄHEREN HANDELS.

  Kredit und Gegenstand:

  Der für diesen Aufruf bewilligte Kredit in Höhe von 605.000 Euro, der bei Bedarf und Kredit auf bis zu 1.005.000 Euro erweiterbar ist, wird zur Finanzierung von Projekten und Aktionen zur Förderung von Verbänden, zur Ausbildung im Handelssektor und zur Unterstützung des lokalen Handels verwendet, die in Madrid von Verbänden durchgeführt werden von Kaufleute und Konzessionäre der kommunalen Märkte.

  Begünstigte:

  • Unternehmensverbände aus dem Handels-, Hotel- und Hotelsektor, deren Tätigkeit vorzugsweise auf die Gemeinde Madrid beschränkt ist.
  • Städtische Markthändler.

Förderfähige Projekte:

  Zu den förderfähigen Projekten in dieser Aufforderung gehören unter anderem:

  • Kommerzielle Wiederbelebung, Kommunikations- und/oder Werbemaßnahmen zur Förderung des Handels und des Gastgewerbes.
  • Werbekampagnen
  • Online- und Face-to-Face-Schulungsmaßnahmen, die auf digitale Schulungen im kaufmännischen Bereich, die Entwicklung des Einkaufstourismus und Handelsinnovationen abzielen.

Die Beihilfe ist nachzahlbar, der Durchführungszeitraum für die Maßnahmen reicht vom 1. Juli 2022 bis zum 31. August 2023 und der Förderprozentsatz kann 85 % des förderfähigen Budgets erreichen, mit einer Obergrenze von 25.000 oder 50.000 Euro, je nach Art das Projekt

LINK ZUM AUFRUF