Bild 2024 FÖRDERAUFRUF FÜR DIE MODERNISIERUNG UND DYNAMISIERUNG KOMMUNALER MÄRKTE UND LEBENSMITTELGALERIEN

2024 FÖRDERAUFRUF FÜR DIE MODERNISIERUNG UND DYNAMISIERUNG KOMMUNALER MÄRKTE UND LEBENSMITTELGALERIEN
22.03.2024

Der neue Förderaufruf für die Modernisierung und Revitalisierung der städtischen Märkte und Lebensmittelgalerien von Madrid wurde veröffentlicht.

  • Der für diese Aufforderung bereitgestellte Kredit, der am 7. März vom Verwaltungsrat genehmigt wurde, beläuft sich auf über 6,2 Millionen Euro.
  • Diese Aufforderung ermöglicht die Finanzierung der Maßnahmen zur Modernisierung der Märkte und Galerien, die in der umfassenden Strategie zur Stärkung der Handels- und Gastgewerbetätigkeit der Stadt 2024_2027 vorgesehen sind, mit der das Regierungsteam für Kontinuität sorgt und die Fortschritte vertieft, die mit der Strategie 2020_2023 erzielt wurden. , anerkannt von der Regierung Spaniens mit dem National Domestic Trade Award 2023 ausgezeichnet.
  • Die Ausschreibung 2024 umfasst im Vergleich zum Vorjahr ein Dutzend Neuerungen, wodurch sich der für die Finanzierung bereitgestellte Anfangskredit um 1,5 Millionen Euro erhöht.
  • Es werden neue förderfähige Konzepte integriert, etwa die Bereitstellung von Seniorenbetreuungspunkten, die Installation von Akustiklobbys und Biosolarhüllen oder die Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Dienstes
  • Die Fördersätze werden erhöht und reichen von 30 auf 50 % der förderfähigen Investition für die meisten allgemeinen Konzepte, wie z. B. die Durchführung von Bauarbeiten, umfassende Renovierungen oder die Modernisierung von Gewerbebauten, und können bei besonders notwendigen Maßnahmen 95 % erreichen
  • Der Förderausschuss wird um zwei externe Mitglieder erweitert
  • Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am Tag nach der Veröffentlichung der Grundlagen in den offiziellen Mitteilungen des Stadtrats und der Autonomen Gemeinschaft Madrid.

Am 21. März veröffentlichte das Amtsblatt des Madrider Stadtrats den Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen für die Modernisierung und Wiederbelebung der städtischen Märkte und Lebensmittelgalerien in Madrid im Jahr 2024 mit einem Gesamtkredit von mehr als 6,2 Millionen Euro.

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Servicequalität dieser öffentlichen Einrichtungen, die Maßstäbe im lokalen Handel darstellen, aufrechtzuerhalten, müssen ihre Konzessionäre und Händler erhebliche Investitionen in die Renovierung und Modernisierung ihrer physischen und kommerziellen Strukturen tätigen. Um diese Verbesserungen vorzunehmen, hat der Stadtrat von Madrid daher wichtige Neuerungen in den diesjährigen Förderaufruf für städtische Märkte und Lebensmittelgalerien aufgenommen.

Diese Aktion, die im Strategischen Förderplan 2023-2025 des Regierungsbereichs für Wirtschaft, Innovation und Finanzen verankert ist, stellt den Grundpfeiler der Zeile 3 der Gesamtstrategie zur Stärkung der Handels- und Gastgewerbetätigkeit der Stadt 2024-2027 dar und ist beabsichtigt Ziel ist es, die Modernisierung und Verbesserung dieser Einrichtungen sowohl strukturell als auch funktional weiter voranzutreiben.

Für dieses Jahr hat der Gemeinderat einen Gesamtkredit von 6,2 Millionen Euro vorgesehen, was bedeutet, dass er 1,5 Millionen Euro mehr bereitstellt als bei der letzten Ausschreibung, bei der sich der Betrag auf insgesamt 4,7 Millionen Euro belief.

Neuigkeiten im Bereich Subventionen

Um diese kommerziellen Einrichtungen weiter zu fördern und zu verbessern, vereint die neue Ausschreibung fast ein Dutzend neue Funktionen. Somit zählen zu den erstattungsfähigen Ausgaben der Inhaber von Konzessionen für kommunale Märkte im Rahmen eines Verwaltungskonzessionssystems auch die Kosten für die Installation von Biosolarhüllen (Fassadenelemente zur Verbesserung der Qualität und Reinigung der Luft mit dem Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten). Autarkie des Marktes aus energetischer Sicht); die Vorräume bzw. Akustikverteiler an den Eingängen; die Einrichtung von Seniorenbetreuungsstellen; oder Aktualisierung taktiler Pläne und Installation von Piktogrammen, die die Tätigkeit der Position darstellen.

Unter den neuen Entwicklungen bei den erstattungsfähigen laufenden Ausgaben sind wiederum diejenigen hervorzuheben, die für die Betreuung der Altenpflegestellen bestimmt sind, darunter Personal-, Kommunikations- und Lieferkosten sowie gegebenenfalls die aktuellen Tarife für die Belegung von Räumlichkeiten. Vom Stadtrat für jeden Gemeindemarkt genehmigte kommerzielle Ausgaben, die aufgrund der Genehmigung der oben genannten Seniorenpflegestellen nicht mehr gezahlt werden. Ebenso sind diejenigen, die für die Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Dienstes vorgesehen sind, förderfähig.

Auch für verschiedene Konzepte wie die Durchführung von Baumaßnahmen, die umfassende Sanierung oder die Sanierung von Gewerbebauten wird der Fördersatz von 30 % auf 50 % erhöht; Erwerb und Installation von industriellen Kühlgeräten und anderem wie Theken oder Vitrinen; Erwerb von dekorativen Elementen zur Verbesserung des allgemeinen Außenbildes und allgemeine Kosten zur Deckung der oben genannten Kosten. Der Fördersatz beträgt 95 % für Konzepte wie die Installation von Biosolarhüllen, Akustiklobbys, die Bereitstellung von Seniorenpflegepunkten, die Aktualisierung von haptischen Plänen (die die Verteilung der Räume darstellen) und die Installation von Piktogrammen, die die Aktivität der Positionen darstellen .

Investitionen in Räumlichkeiten mit einer Fläche von mehr als 500 sind nicht förderfähig, mit Ausnahme derjenigen, die für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Bereich Handel und Gastgewerbe bestimmt sind.

Evaluationskriterien

Die Bewertungskriterien wurden im Einklang mit den neuen förderfähigen Ausgaben eingeführt, sodass sie ausdrücklich die Ausgaben umfassen, die für die Einstellung von Zirkelmanagern, sowohl internem als auch externem Personal, erforderlich sind. In diesem Sinne beträgt der Höchstbetrag der Beihilfe für laufende Kostenfälle, die an die Kreisverwalter sowie an die Seniorenbetreuungsstellen weitergeleitet werden, 20.000 Euro.

Zur Bewertungskommission kommen zwei externe Mitglieder der außerordentlichen Lehrstühle für Handel und Kreislaufwirtschaft bei der Verwaltung öffentlicher Märkte hinzu, die aufgrund der zwischen dem Stadtrat von Madrid und den Universitäten Alcalá und Francisco de Vitoria unterzeichneten Vereinbarungen geschaffen wurden .

Beachten Sie abschließend, dass die Einreichungsfrist zwanzig Kalendertage beträgt und am 22. März 2023 beginnt.

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