ADAPTA MADRID PLAN 2024. NEUE BEIHILFE FÜR DIE ANPASSUNG VON GEWERBLICHEN RÄUMEN
28.04.2024
- Der Stadtrat von Madrid stellt 4 Millionen Euro für den Adapta-Plan bereit
- Die Hilfe, deren Höhe bis zu 30.000 Euro betragen kann, kann vom 16. April bis 15. Juli beantragt werden
- Von dieser Hilfe können die Wohnungen von Menschen mit Sinnesbehinderungen und eingeschränkter Mobilität sowie von Menschen mit einer seltenen Krankheit sowie Gewerbeflächen im Erdgeschoss von Wohngebäuden profitieren.
- Dieser in Spanien bahnbrechende Kommunalplan hat bereits mehr als 1.700 Anpassungsmaßnahmen in der Stadt mit einer Gesamtinvestition von 17 Millionen Euro ermöglicht
Der Adapta-Plan, ein bahnbrechendes Projekt des Stadtrats von Madrid in Spanien, das Hilfen zur Anpassung von Häusern an die Bedürfnisse von Menschen mit Sinnesbehinderungen und eingeschränkter Mobilität sowie von Menschen mit einer seltenen Krankheit umfasst, sieht insgesamt vier Millionen vor Euro zur Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der Autonomie dieser Menschen durch die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung und Beseitigung architektonischer Barrieren in Wohnhäusern und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Gewerbeflächen in Wohngebäuden.
Die Beihilfe aus der Neuauflage des Adapta-Plans, die bei Räumlichkeiten bis zu 100 % der Investition mit maximal 30.000 Euro pro Räumlichkeiten erreichen kann, kann ab morgen, Dienstag, 16. April, bis zum nächsten 15. April beantragt werden Juli.
Zu den förderfähigen Investitionen in Räumlichkeiten gehören:
- Arbeiten zur Anpassung des Zugangs zu Räumlichkeiten wie Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, Automatisierung zum Öffnen von Türen mit motorisierten Mechanismen oder anderen Zugänglichkeitsgeräten.
- Sanierungsarbeiten an Badezimmern, einschließlich des Baus neuer spezieller Badezimmer für Menschen mit Behinderungen.
- Horizontale Wege, die zumindest einen barrierefreien Fußgängerweg dazwischen gewährleisten
Zugang zu den Räumlichkeiten und angepassten Toiletten. - Anpassung von Schaltern sowie alle anderen Anpassungen, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen beitragen.
- Andere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Anpassung der Räumlichkeiten an jede Art von Hör-, Sinnes-, Geistes-, Sehbehinderung usw. beitragen, wie z. B. magnetische Induktionsschleifen, akustische oder visuelle Warngeräte usw.
In dieser fünften Ausgabe wird zusätzlich zu den Hilfen für Wohnungen und Räumlichkeiten eine spezielle Hilfslinie für Barrierefreiheitsarbeiten an Portalen von Wohngebäuden in Betracht gezogen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Installation von Rampen, „Treppenliften“, Hebebühnen oder motorisierten Automatisierungen zum Öffnen von Türen.
Folgende Materialien können Sie hier herunterladen:
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