Bild NEUE FÖRDERLINIE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER MADRID-MÄRKTE

NEUE FÖRDERLINIE ZUR UNTERSTÜTZUNG DER MADRID-MÄRKTE
04.06.2024

Mit dieser sechsten Förderlinie stehen in diesem Jahr bisher über 11 Millionen Euro an Hilfen für den lokalen Handel zur Verfügung

Der Stadtrat stellt 795.000 Euro zur Förderung des Unternehmertums auf kommunalen Märkten und zur Modernisierung von Pressekiosken bereit

Mit dieser Ausschreibung wird die Nutzung von Markträumen für Schulungsaktivitäten in mit Handel oder Gastgewerbe verbundenen Berufen sowie für die Einrichtung öffentlicher Innovationszentren im Agrar- und Ernährungssektor gefördert

  • Gefördert werden die Einrichtung von Kundendienststellen, die den Einkauf für Menschen über 70 Jahre und schutzbedürftige Gruppen erleichtern, oder die Bereitstellung von Bibliotheken zur Ausleihe von Büchern.
  • Durch die Zahlung eines Grenzbetrags von 30.000 Euro pro Kiosk soll dessen Verbesserung, Modernisierung oder Ersatz gefördert werden, sofern die Genehmigung nach dem 15. Februar 2024 vorliegt.

Auf der Regierungssitzung am 16. Mai hat der Stadtrat einem neuen öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Fördermitteln zugestimmt, um das Unternehmertum auf den kommunalen Märkten zu fördern und als Neuheit neben der Modernisierung oder Ersetzung der Kioske auch Aktivitäten von öffentlichem Interesse in diesen Einrichtungen durchzuführen . Presse im Jahr 2024. Die Höhe der Hilfe beträgt 795.000 Euro, 300.000 Euro mehr als der in der vorherigen Ausschreibung gewährte Kredit, mit dem der Stadtrat in diesem Jahr bislang einen Gesamtkredit von 11,02 Millionen Euro zur Unterstützung der Märkte genehmigt hat und lokaler Handel.

Die Ausschreibung, die in den Strategischen Förderplan des Bereichs Wirtschaft, Innovation und Finanzen 2023-2025 integriert ist, bietet finanzielle Unterstützung, um die Kosten entsprechend der Auslastung der auf den Märkten befindlichen Räumlichkeiten zu senken und so die Möglichkeiten zu maximieren Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit dieser kommunalen Einrichtungen, die das Leben in der Stadt unterstützen, die Beschäftigung fördern, das territoriale Gleichgewicht zwischen den Bezirken fördern und eine Quelle des sozialen Zusammenhalts sind.

Diese Beihilfen richten sich an diejenigen, die ihre Tätigkeit auf den Märkten seit Januar 2020 aufgenommen haben, und zielen auch darauf ab, die Integration von Frauen in die Märkte zu erleichtern, weshalb sie für Unternehmer um 10 % und für Unternehmen, die zu 51 % von Frauen gegründet werden, um 10 % steigen.

Wesentliche Handlungsstränge

In dieser Ausschreibung werden die Grundlagen für die Gewährung von Zuschüssen geregelt, die der Stadtrat in diesem Jahr durch den Bereich Wirtschaft, Innovation und Finanzen in verschiedenen Handlungsfeldern gewähren wird. Beihilfen für Marktflächen können vom 15. Juni bis 15. Juli bei der städtischen Elektronikzentrale und für Kioske vom 15. Juni bis 30. September beantragt werden.

Ziel dieser neuen Subventionslinie ist es einerseits, die unternehmerische Initiative in Gewerbeflächen auf kommunalen Märkten mit einer Fläche von weniger als 500 Quadratmetern zu fördern und die Auslastung dieser Einrichtungen durch die Zahlung eines Prozentsatzes des festgelegten Satzes mit einer Höchstgrenze von zu verbessern 1.000 Euro pro Monat und 24 Monatsraten ab Vertragsunterzeichnung mit dem Konzessionär, sofern dieser nach dem 1. Januar 2020 formalisiert wurde.

Der Subventionsprozentsatz variiert je nach Standort des Marktes, seiner bisherigen Auslastung und der Aktivität der Räumlichkeiten und ist höher in den Gebieten im Süden und Osten von Madrid, in denen mit geringerer Auslastung und bei gewerblicher Aktivität.

Ebenso soll durch Zahlung der entsprechenden Gebühr ohne Begrenzung des monatlichen Betrags oder der Fläche die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Märkte für Aktivitäten und Nutzungen von öffentlichem Interesse im Zusammenhang mit Ausbildungsmaßnahmen in mit der Aktivität der Märkte verbundenen Gewerben oder Berufen erleichtert werden , Handel oder Gastgewerbe; die Schaffung öffentlicher Zentren für Agrar-, Lebensmittel- und gastronomische Innovationen; die Einrichtung von Kundendienststellen, die darauf abzielen, Einkäufe für Menschen über 70 Jahre, schutzbedürftige Gruppen und Lieferungen nach Hause zu erleichtern, sowie die Einrichtung von Bibliotheken, die zunächst für die Ausleihe von Büchern gedacht waren.

Begünstigte dieser Beihilfe sind natürliche oder juristische Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit auf einem kommunalen Markt ausüben. Förderfähig sind die aktuellen, vom Stadtrat für jeden Markt genehmigten Auslastungsquoten. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2020 bis zum 15. Juli 2024.

30.000 Euro pro Kiosk zur Verbesserung seiner Zugänglichkeit und Funktionalität

Als letzte Maßnahme soll die Verbesserung, Modernisierung oder der Austausch von Pressekiosken, sofern diese nach dem 15. Februar 2024 ihre Genehmigung erhalten haben, durch die Zahlung eines Grenzbetrags von 30.000 Euro pro Einrichtung gefördert werden.

Der Inhaber der öffentlichen Konzession, der nach dem 1. Januar 2023 Verbesserungs- oder Austauscharbeiten durchgeführt hat, kann von dieser Linie profitieren und Investitionen zur Verbesserung der Bewohnbarkeit, Funktionalität, Dekoration und Zugänglichkeit des Kiosks sind förderfähig. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024.

BESCHLUSS DES DELEGIERTEN DES REGIERUNGSBEREICHS FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION UND FINANZEN, DER DEN ÖFFENTLICHEN AUFRUF FÜR ZUSCHÜSSE ZUR FÖRDERUNG DES UNTERNEHMERS AUF DEN KOMMUNALEN MÄRKTEN, DIE EINRICHTUNG BESTIMMTER AKTIVITÄTEN VON ÖFFENTLICHEM INTERESSE UND DIE MODERNISIERUNG ODER ERSATZ DER NACHRICHTENKIOSKE GENEHMIGT.