Bild NEUER AUFRUF ZUR HILFE FÜR UNTERNEHMERTUM AUF DEN MÄRKTEN VON MADRID

NEUER AUFRUF ZUR HILFE FÜR UNTERNEHMERTUM AUF DEN MÄRKTEN VON MADRID
07.07.2023

PRESSEMITTEILUNG

 

Der Stadtrat fördert die Eröffnung neuer Unternehmen auf den Märkten von Madrid.

Veröffentlicht eine neue Aufrufe für kommunale Beihilfen zur Förderung des Unternehmertums in den Märkten von Madrid.

 

  • Ein Prozentsatz des Satzes wird den Eigentümern von Freiflächen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. August 2023 subventioniert.
  • Das Gesamtdarlehen für diese Hilfe beträgt 495.000 Euro und kann bei Bedarf auf weitere 490.000 Euro erhöht werden, sofern dafür genügend Kredit vorhanden ist.
  • Die Frist zur Einreichung der in dieser Ausschreibung geregelten Beihilfen beginnt am 15. Juli 2023 und endet am 31. August 2023.
  • Unternehmerinnen erhalten eine zusätzliche Beihilfe von 10 % über dem allgemeinen Betrag.

 

Die offiziellen Bulletins der Stadtverwaltung von Madrid und der Autonomen Gemeinschaft Madrid veröffentlichen heute den neuen Förderaufruf, der vom Delegierten des Regierungsbereichs für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung, Miguel Ángel Redondo, genehmigt wurde und darauf abzielt, das Unternehmertum auf den kommunalen Märkten durch die Gewährung von Beihilfen zu fördern für die Zahlung von Belegungsraten für darin befindliche Räumlichkeiten.

Zu diesen Beihilfen für das Unternehmertum auf den Märkten kommen diejenigen hinzu, die dazu bestimmt sind, die für die Anpassung der Räumlichkeiten erforderlichen Arbeiten zu finanzieren, die in Kürze veröffentlicht werden.

Diese Förderaufrufe, zusammen mit dem im vergangenen Januar veröffentlichten Aufruf zur Unterstützung der Digitalisierung des Handels-, Hotel- und Gaststättengewerbes, dem Aufruf zur Marktmodernisierung und dem Aufruf zur Förderung von Verbänden, deren Kredit vom Vorstand im vergangenen März genehmigt wurde 16 und 2, die in Kürze genehmigt werden, die darauf abzielen, den Betrieb des assoziativen Gewebes und die Teilnahme von Designern an der Madrider Modewoche zu unterstützen, sind Teil des AKTIONSPLANS DES JAHRES DES HANDELS VON MADRID, der im März vom Bürgermeister von Madrid vorgestellt wurde 3.

All diese Hilfen stellen eines der Hauptfinanzierungsinstrumente des MADRID COMMERCE IMPULSE AND SUPPORT PLAN dar, dem seit Beginn der Legislatur fast 59 Millionen Euro des Gemeindehaushalts durch verschiedene Haushaltsprogramme und spezielle institutionelle Werbemittel zugewiesen wurden mehr als 32 Millionen Euro und verfünffachte damit den Betrag, der den vorangegangenen 3,5 Jahren der letzten Legislatur entspricht.

 

Kredit und Gegenstand :

Der Zweck dieses Aufrufs ist es, die Besetzung von Räumlichkeiten auf kommunalen Märkten zu fördern, indem ihren Inhabern ein Prozentsatz ihres Satzes gezahlt wird, sofern sie ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 31. August 2023 aufgenommen haben.

Das Gesamtdarlehen für diese Hilfe beträgt 495.000 Euro und kann bei Bedarf auf weitere 490.000 Euro erhöht werden, sofern genügend Kredit vorhanden ist.

Begünstigte:

Begünstigte dieser Beihilfen können sein:

Nutzer von Flächen auf kommunalen Märkten (Selbständige oder KMU), die mit dem Konzessionär einer kommunalen Fläche einen Vertrag über die Überlassung von Flächen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. August 2023 abgeschlossen haben.

Höhe der Beihilfe und Unterstützung für Unternehmerinnen:

Die Höhe der Beihilfe wird anhand der in Anhang I der Ausschreibungsgrundlagen für die verschiedenen Märkte aufgeführten Prozentsätze berechnet. Der maximale Beihilfebetrag pro Begünstigten beträgt bis zu 1.000 Euro pro Monat für maximal 24 Monate im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2023.

Die Höhe der daraus resultierenden Beihilfe erhöht sich um zehn Prozent (10 %), wenn die Antragstellerin eine Frau ist oder wenn die Gesellschaft gemäß Satzung zu mindestens einundfünfzig Prozent (51 %) aus Frauen besteht .

Die Beihilfe ist nachzahlbar

Voraussetzungen für den Zugriff auf die Hilfe

  • Natürliche oder juristische Personen, die den Zuschuss beantragen, müssen vom Datum der Antragstellung bis zum Datum der Auszahlung des Zuschusses folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie müssen formell und rechtsgültig gegründet und registriert sein.
  • Ihre Tätigkeit muss auf einem kommunalen Markt ausgeübt werden.
  • In Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten auf dem neuesten Stand sein oder, falls dies nicht der Fall ist, eine Stundung oder ein Moratorium gewährt wurde .

Die Grundlagen können in diesem LINK eingesehen werden