MADRID STARTET FÖRDERUNGEN ZUR DIGITALISIERUNG DES HANDELSBEREICHS IM JAHR 2025
13.01.2025
Der Stadtrat von Madrid hat einen neuen öffentlichen Förderaufruf zur Förderung der digitalen Transformation im kommerziellen Sektor genehmigt. Diese Initiative, die durch ein Dekret des Delegierten des Regierungsbereichs für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung am 23. Dezember 2022 genehmigt wurde, zielt darauf ab, Händlerverbände und Konzessionärseinheiten kommunaler Märkte bei der Modernisierung ihrer Betriebsführung und der Anpassung an die Digitalisierung zu unterstützen Umfeld.
Ziele des Aufrufs
Die Hotline verfolgt drei Hauptziele:
- Förderung des lokalen Handels und Förderung des Zugangs zu technologischen Hilfsmitteln, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
- Erleichtern Sie die digitale Positionierung kleiner Unternehmen und ermöglichen Sie ihnen, ihre Reichweite in der Online-Welt zu vergrößern.
- Verbessern Sie den öffentlichen Dienst der kommunalen Märkte , indem Sie sie effizienter und für die Bürger zugänglicher machen.
Wer kann davon profitieren?
Zu den Begünstigten zählen gemeinnützige Vereine, die sich überwiegend aus Unternehmern aus dem Handels-, Gastgewerbe- und Gastgewerbebereich zusammensetzen, sowie Inhaber von Verwaltungskonzessionen für kommunale Märkte. Ausgenommen sind Unternehmen, die sich in den im Allgemeinen Subventionsgesetz genannten Situationen befinden.
Ort und Menge
Bewerbungen können vom 13. bis 27. Januar 2025 eingereicht werden. Der Gesamtzuwendungsbetrag beträgt 1.500.000 Euro , erweiterbar auf 2.000.000 Euro. Jeder Begünstigte kann bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Projekt .
Aktionen und förderfähige Ausgaben
Unter den geförderten Aktivitäten stechen hervor:
- Entwicklung von E-Commerce-Plattformen und Internetauftritten.
- Werbeaktionen in sozialen Netzwerken und Multimediakanälen.
- Einstellung von Personal für die Online-Shop-Logistik.
- Einsatz kaufmännischer Management- und Kundenbindungssoftware (CRM).
- Implementierung elektronischer Beschilderungssysteme und Prozessautomatisierung.
Die förderfähige Mindestinvestition beträgt 5.000 Euro , wodurch eine erhebliche Wirkung der Projekte gewährleistet ist.
Bezahlung und Begründung
Die Auszahlung erfolgt im Voraus nach Gewährung der Beihilfe, ohne dass zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind. Die Begründung der Ausgaben muss vor dem 31. März 2026 durch ein Belegkonto mit Belegen vorgelegt werden.
Dieser Aufruf bekräftigt das Engagement des Stadtrats von Madrid für die Digitalisierung des lokalen Handels und fördert die Nachhaltigkeit und die Modernisierung des Unternehmensgefüges.
Alle Informationen und Schritte zur Bewerbung finden Sie über diesen Link .